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An dieser Stelle geben wir Ihnen Hinweise zu Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen. Neben allgemeinen Hinweisen bemühen wir uns jeweils auch die Förderrichtlinien und - wenn vorhanden - die Antragsformulare als Download anzubieten. Sollte hier eine wichtige Information fehlen, von der Sie meinen, dass auch andere Projekte und KollegInnen Kenntnis erhalten sollten, so senden Sie uns einfach eine eMail an info@fachkraefteportal.info, wir veröffentlichen diese umgehend.
ESF-Mittel für Gesundheits- und Sozialbereich Die Sächsischen Staatsministerien für Soziales sowie Umwelt und Landwirtschaft haben gemeinsam eine Richtlinie zur Förderung von Vorhaben durch Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum 2007-2013 erstellt. Sie sollen im Bereich der Sächsischen Staatsministerien für Soziales und Umwelt und Landwirtschaft gezielt für die Verbesserung der Qualität der Berufsausbildung, die Verhinderung sozialer Desintegration sowie den Erhalt der Erwerbsfähigkeit (älterer) Langzeitarbeitsloser eingesetzt werden. Weiterhin dienen die Mittel zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für Vorhaben zur Vorbeugung eines Fachkräftemangels im Gesundheits- und Sozialwesen. Die ESF-Richtlinie konzentriert sich bei der Förderung von Vorhaben auf die Unterstützung benachteiligter Personengruppen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. "Schwerpunktmäßig widmen sich die Maßnahmen Jugendlichen ohne Ausbildung, Spätaussiedlern und Ausländern, Langzeitarbeitslosen, Menschen mit Behinderungen und Frauen. Ein wichtiger Schwerpunkt ist zudem die Förderung von Frauen und älteren Arbeitnehmern, die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt haben. Damit soll ein entscheidender Beitrag zur Verwirklichung der Chancengleichheit geleistet werden", betonte Sozialministerin Helma Orosz. Darüber hinaus hat die Richtlinie sächsische Unternehmen im Blick und unterstützt „gute Arbeit“ durch bessere Qualifikation und bessere Arbeitsbedingungen, insbesondere zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Außerdem soll das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) Jugendlichen nahe bringen, wie Mensch und Natur zusammenhängen.
Daneben verfolgt das Sächsische Staatsministerium für Soziales auch neue innovative Ansätze, um gezielt Defizite bei der Integration von benachteiligten Personengruppen abzubauen. Beispielhaft dafür stehen Vorhaben für Schulverweigerer und Schulsozialarbeit und ein Freiwilliges Soziales Jahr für benachteiligte Schüler.
Für den Zeitraum 2007 bis 2013 stehen an EU- und Landesmitteln im Gesundheits- und Sozialbereich sowie die Durchführung des Freiwilligen Ökologischen Jahres rund 156 Mio EUR zur Verfügung. Weitergehende Informationen von der Antragstellung bis zur Zahlungsweise sind bei der Sächsischen Aufbaubank-Förderbank (www.esf-in-sachsen.de) erhältlich.
Nachfolgend finden Sie Informationen des Landesjugendamtes und die Förderrichtlinie als Download:
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales ---------------------------------------------------------------------
Förderung der Familienbildung
Das sächsische Kabinett hat am 23.01.2007 neue Fördermöglichkeiten für die Familienbildung in Sachsen beschlossen. Überregionale und mehrtägige Veranstaltungen können nach der neu formulierten Familienförderrichtlinie des Sozialministeriums zukünftig Mittel vom Freistaat erhalten. Für Teilnehmer mit geringem Einkommen gibt es noch eine zusätzliche Förderung. Gefördert werden können Modellprojekte der Familienbildung, die Ausbildung von Multiplikatoren, die Erstellung von Kursmaterialien und Handreichungen sowie von Krisentelefonen für anonyme Ersthilfe. Anträge sind an das Landesamt für Familie und Soziales in Chemnitz zu richten.
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Der Freistaat Sachsen hat ein Förderprogramm für "Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit in Sachsen" aufgelegt, das Projekte gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus fördern soll. Im Vordergrund stehen dabei Initiativen und Projekte, die im Sinne von Toleranz, Weltoffenheit und einer demokratischen Kultur wirken. Antragstellern steht im Service-Portal Amt24 ein Online-Antragsverfahren zur Verfügung. Für das Folgejahr muss ein Antrag bis spätestens 15. November des laufenden Jahres bei der Sächsischen Staatskanzlei eingereicht werden.
Sächsischen Staatskanzlei Programm Weltoffenes Sachsen Archivstraße 1, 01095 Dresden.
--------------------------------------------------------------------- Hier können Sie das Förderprogramm "Schuljugendarbeit als Bestandteil von Ganztagsangeboten" des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus downloaden. Die Förderrichtlinie wurde geändert. Sie erhalten hier die aktuelle Fassung vom 15.07.2005.
Das seit 2005 laufende Förderprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von Ganztagesangeboten wird auch 2007 und 2008 weitergeführt.
Die Richtlinie dazu finden Sie hier: Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Ausbau von Ganztagsangeboten (37kb)
Für die Darstellung benötigen Sie den Acrobat Reader. Den gibt es gratis unter www.adobe.de
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Weiterhin finden Sie hier die Förderrichtlinien des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie.
Die aktuellen Förderrichtlinien sind im sächsischen Amtsblatt vom 21.08.2008 erschienen. Es handelt sich um folgende Richtlinien: - Förderung von Investitionen für Jugendhilfeeinrichtungen(FRL Investitionen)
- Unterstützung örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe FRL Jugendpauschale)
- Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe bei der Erbringung von Angeboten des überörtlichen Bedarfs FRL überörtlicher Bedarf)
- Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege - Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung) - Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung)
Zuständig für Förderung im Bereich der Jugendhilfe ist seit 01.08.2008
der:
Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV),
Thomasiusstraße 1,04109 Leipzig,
Tel:0341 1266-0
Außerdem halten wir hier auch Anträge zu den Förderrichtlinien bereit. Sie stehen wahlweise in folgenden Formaten zur Verfügung:
Unser Service für Sie: Auf Wunsch senden wir einzelne Dokumente auch gern per eMail zu. Anfragen richten Sie bitte unter Angabe des gewünschten Dokumentes an info@fachkraefteportal.info oder telefonisch unter 0351 - 4 97 66 84, per Fax: 0351 - 4 84 87 17 an das JugendInfoService Team Dresden. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir alle erforderlichen Unterlagen außerdem zur persönlichen Abholung im JugendInfoService Dresden auf der Waisenhausstr. 8 auch als Diskette und Papierversion bereithalten. Dieser Service ist vor allem für die nicht "vernetzten" Projekte und Träger gedacht. ![]() Weiterführende Informationen Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend und Familie:
Sächsisches Staatsministerium für Kultus:
Die jeweils aktuellen Fördermöglichkeiten des Freistaates Sachsen finden sich in der Förderfibel: ![]() |