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Gesetzliche Grundlagen:
Die gesetzliche Grundlage der aufsuchenden Jugendarbeit bildet der Paragraph 13 des SGB VIII.
Arbeitsfeldbeschreibung von aufsuchender Jugendarbeit:
Aufsuchende Jugendarbeit kombiniert die Bausteine Streetwork, Einzelfallhilfe, Gruppen- und Cliquenbegleitung und Gemeinwesenarbeit. Die Gewichtung der einzelnen Bausteine kann nicht pauschaliert werden und zeigt in der Praxis höchst unterschiedliche Ausformungen.
Streetwork beschäftigt sich als zentrale Komponente der Mobilen Jugendarbeit mit Jugendlichen auf der Straße. Die StraßensozialarbeiterInnen ( StreetworkerInnen) suchen die Jugendlichen an ihren Trefforten auf und sind für die Jugendlichen da, wenn sie Probleme mit z.B. Behörden, Job- und Ausbildungssuche, Eltern und Drogen haben. Sie begleiten Jugendliche bei für sie unangenehmen Behördengängen und stellen Kontakt zu Beratungsstellen und anderen Jugendeinrichtungen her. Sie geben Informationen und unterstützen sie bei der Verwirklichung ihrer Ideen. Der Kontakt mit den StreetworkerInnen ist freiwillig und anonym möglich. Die StreetworkerInnen arbeiten vertraulich und es geschieht nichts ohne die Einwilligung der Jugendlichen.
Eine Internetpräsentation der AG Streetwork Dresden finden Sie unter: www.streetwork-dresden.de
Durchgeführt von der TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften unter Leitung von Prof. Dr. Hans Gängler
![]() Weiterführende Informationen - www.jugendsozialarbeit.de
- www.bag-oert.de
- www.jugendsozialarbeit.de/
- http://www.blja.bayern.de
- www.lvr.de ![]() Die wichtigsten Telefonnummern bzw. Adressen der aufsuchenden Jugendarbeit in Dresden:
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