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Die "Wirtschaftliche Hilfe" ist ein Sachgebiet des Jugendamtes der Landeshauptstadt Dresden innerhalb der Abteilung Soziale Dienste. In diesem Sachgebiet erfolgt die Bearbeitung von Anträgen für Leistungen der Jugendhilfe nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere für - Förderung der Erziehung in der Familie
Im Verwaltungsverfahren wird durch Bescheid die beantragte Leistung gewährt.
Die Planung der finanziellen Mittel unter Beachtung der sozialpädagogischen Entwicklung und die Kontrolle des Haushaltsplanes erfolgt eigenständig im Sachgebiet. Eine weitere Aufgabe des Sachgebietes Wirtschaftliche Hilfen ist die Kontrolle und Buchung der durch die Leistungserbringer erstellten Rechnungen.
Mit einigen statistischen Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Arbeit der Sozialen Jugenddienste geben.
Sie erreichen uns:
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